Kostenlose Service Hotline office@roboterprofi.at
Trusted Shops SSL Sicher einkaufen

Ratgeber Elektrofahrrad

Ratgeber Fahrrad: Das Elektrofahrrad

Der Weg zur Arbeit kommt einem plötzlich viel kürzer vor und die Radtour endet viel zu früh? Daran kann nur eines Schuld sein! Das Elektrofahrrad. Mittels Motorenantrieb kommt man mit diesem speziellen Fahrrad schnell und mühelos ans Ziel. Es ist gleichwohl eine günstige, umweltverträgliche und gesundheitsbewusste Alternative zum Auto. Kein Wunder, dass der Markt für die sogenannten E-Bikes wächst und es inzwischen viele Modelle unterschiedlicher Preisklassen gibt.

Ergänzend zu den üblichen Fahrradkomponenten über die ein City- oder Trekkingbike verfügt, besitzt ein E-Bike zusätzliche Ausstattungsteile. Das Wichtigste ist der Elektromotor. Dieser kann an drei Stellen des Fahrrads verbaut sein, als Kurbelwellenmotor am Tretlager und als Nabenmotor vorne oder hinten.Der Hinterradnabenantrieb stellt, wie auch beim Auto oder Motorrad, die sportlichere Variante dar. Beide Antriebstypen werden durch einen klassischen Dreh am Gasgriff beschleunigt. Anders ein Elektrofahrrad mit Kurbelwellenmotor, welcher im Tretlager integriert ist. Hier erfolgt der Antrieb durch Trittkraftverstärkung über das Treten in die Pedalen. Daher auch der Name Pedelec (Pedal Electric Cycle). Solch ein Mittelmotor sorgt  für eine optimale Gewichtsverteilung
Eine weitere wichtige Komponente des E-Bikes ist sein Akkumulator. Hier kommen inzwischen meistens Li-Ion-Akkus zum Einsatz. Sie lassen sich rasch laden und sind vergleichsweise leicht. Mit einer Akkuladung schafft man, abhängig davon wie viel man selber beim Fahren tritt, etwa 40 bis 80 Kilometer.
Die Kraft, die der Fahrer während der Fahrt auf das Pedal ausübt, wird über Sensoren erfasst. Die Motorensteuerung reagiert darauf und legt fest, wie stark die Fahrerleistung unterstützt wird. Bei einigen E-Bikes lässt sich der Unterstützungsgrad des Motors in zwei oder drei Abstufungen einstellen.

E-Bikes dürfen mit maximal 25 km/h Motorenunterstützung ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Auszug aus dem KFG §1 (2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
    1.    einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
    2.    einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Hier gehts zu Förderungen Elektrofahrzeuge

Service E-Mail tägl. von 7 - 18 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Zahlungsmöglichkeiten
Sie finden uns auch auf:
Facebook YouTube
Service & Information
Kontakt & Beratung|FAQ's